Bitte beachten Sie unsere speziellen Nutzungsbedingungen
sowie Bestimmungen gemäß Fernabsatzgesetz, einsehbar
unter www.group-fitness.org, www.team-rider.com und
www.indoorcycling-shop.com
I. Allgemeines
1. Wir liefern auch ins Ausland ausschließlich auf
Grundlage nachfolgender Liefer- und Zahlungsbedingungen.
Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Käufers widersprechen
wir ausdrücklich. Sie verpflichten uns nur, wenn wir
uns ausdrücklich und in Schriftform mit ihnen einverstanden
erklären.
2. Abmachungen, die mündlich durch unseren Außendienst,
Trainer oder sonstige Dritte getroffen werden, bedürfen
unserer schriftlichen Bestätigung um ihre Wirksamkeit
zu erlangen.
3. Hinsichtlich der Beschaffenheit unserer Produkte
und Dienstleistungen verweisen wir auf die abschließende
Beschreibung in unserem Katalog, Änderungen vorbehalten.
II. Preise und Zahlungsbedingungen
1. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer nicht
zu. Eine Aufrechnung durch den Käufer ist nur zulässig,
soweit seine Gegenforderungen ausdrücklich für unbestritten
erklärt oder rechtskräftig festgestellt sind.
2. Eventuell gewährte Skonti werden nicht gewährt, wenn
sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen
im Rückstand befindet.
3. Forderungen sind sofort fällig. Bei Nachweis eines
höheren Verzugszinssatzes als des gesetzlichen Zinssatzes,
der von uns an unsere Bank zu entrichtenden Sollzinsen,
sind wir berechtigt, diesen Zinssatz zu berechnen.
4. Alle unsere Forderungen werden unabhängig von der
Laufzeit und eventuell hereingenommener und gutgeschriebener
Wechsel sofort fällig, wenn ein Zahlungstermin nicht
eingehalten wird oder der Käufer gegen sonstige vertragliche
Vereinbarungen verstößt oder uns Umstände bekannt werden,
die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Käufers
zu mindern. Ferner sind wir in einem solchen Fall berechtigt,
noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung
oder Sicherheitsleistung auszuführen und nach erfolglosem
Ablauf einer angemessenen Frist vom Vertrag zurückzutreten
und/ oder bei Verschulden Schadensersatz zu verlangen.
Wir können außerdem die Weiterveräußerung der unter
Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren untersagen, deren
Rückgabe oder die Übertragung des mittelbaren Besitzes
auf Kosten des Käufers verlangen und eine Einziehungsermächtigung
widerrufen.
5. Widerrufsrecht für Verbraucher, Widerrufsbelehrungen
und -folgen
(1) Die GROUP FITNESS GmbH gewährt das gesetzliche
Widerrufsrecht für Verbraucher, also natürlichen Personen,
die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der
weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen
Tätigkeit zugerechnet werden kann.
(2) Beachten Sie bitte, dass ein Widerrufsrecht nach
den gesetzlichen Bestimmungen (z.B. gemäß § 312 d Absatz
4 BGB) unter anderem nicht bei Fernabsatzverträgen zur
Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt
werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse
zugeschnitten sind und auch nicht zur Lieferung von
Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software besteht,
sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt
worden sind.
(3) Nachstehend erhalten Sie die gesetzlich vorgeschriebene
Belehrung über die Voraussetzungen und Folgen des Widerrufsrechts
für Verbraucher:
Rückgabe- und Widerrufsrecht
Der Besteller hat das Recht, seine Bestellung innerhalb
von einem Monat in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail)
oder durch Rücksendung der Ware gegenüber uns zu widerrufen.
Der Widerruf muss nicht begründet werden. Die Widerrufsfrist
beginnt am Tage nach Erhalt dieser Ihnen noch zu übermittelnden
Belehrung über das Widerrufsrecht in Textform und
der Erfüllung aller sonstigen uns obliegenden Informationspflichten,
frühestens jedoch einen Tag nach Erhalt der bestellten
Ware. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige
Absendung des Widerrufs oder der Ware. Der Widerruf
ist zu richten an die
GROUP FITNESS GmbH
Happurger Str. 88
90482 Nürnberg
Fax: +49 (0)911 54 44 529
oder per E-Mail an: info@group-fitness.org
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits
empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene
Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie
uns die Ware ganz oder teilweise nicht oder nur in
verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie
uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies gilt nicht,
wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich
auf deren Prüfung - wie Sie Ihnen etwa im Ladengeschäft
möglich gewesen wäre - oder die bestimmungsgemäße
Ingebrauchnahme der Ware zurückzuführen ist.
Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden.
Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.
Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn
die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Verpflichtungen
zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb
von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung
erfüllen.
Unfrei versandte Rücklieferungen reklamierter Waren
werden nicht entgegen genommen.
III. Eigentumsvorbehalt
1. Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung
unserer sämtlichen Forderungen unser Eigentum (Vorbehaltsware),
auch wenn Zahlungen für besonders bezeichnete Forderungen
geleistet werden.
2. Der Käufer ist verpflichtet, uns von einer Pfändung
oder einer anderen Beeinträchtigung durch Dritte unverzüglich
zu benachrichtigen. Hält der Käufer einen Zahlungstermin
nicht ein oder verstößt er gegen sonstige vertragliche
Vereinbarungen oder werden uns Umstände bekannt, die
geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Käufers zu
mindern, so sind wir berechtigt, die Weiterveräußerung
von Vorbehaltsware zu untersagen, deren Rückgabe oder
die Einräumung mittelbaren Besitzes auf Kosten des
Käufers auf uns zu verlangen, die Einziehungsermächtigung
zu widerrufen und/oder die Zahlung von vom Käufer
eingezogenen Beträgen zu verlangen oder, falls die
Ware bereits weiterveräußert, aber ganz oder teilweise
noch nicht bezahlt ist, Zahlung direkt vom Abnehmer
des Käufers zu verlangen.
3. Bei Pflichtverletzung des Käufers, insbesondere
Zahlungsverzug, sind wir zum Rücktritt und zur Rücknahme
berechtigt; der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet.
Die Rücknahme bzw. Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes
erfordert keinen Rücktritt von unserer Seite; in diesen
Handlungen oder einer Pfändung der Vorbehaltsware
durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei
denn, der Verwender hätte dies ausdrücklich erklärt.
Gegen den Herausgabeanspruch des Verwenders kann ein
Zurückbehaltungsrecht nicht geltend gemacht werden.
Der Käufer erklärt hiermit sein Einverständnis dazu,
dass die von uns mit der Abholung beauftragten Personen
zu diesem Zweck das Gelände, auf dem sich die Gegenstände
befinden, betreten und befahren können.
4. Im Falle der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes
trägt der Käufer die Kosten der Rücksendung der Ware.
Weitergehende Sonderregelungen gegenüber Unternehmern.
5. Der Käufer verpflichtet sich, die Vorbehaltsware
nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr, zu seinen normalen
Geschäftsbedingungen und solange er nicht im Verzug
ist, zu veräußern. Er ist zur Weiterveräußerung der
Vorbehaltsware nur mit der Maßgabe berechtigt, dass
die Forderung aus der Weiterveräußerung gemäß nachfolgend
3. - 5. auf uns übergeht. Zu anderen Verfügungen über
die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt.
6. Der Käufer tritt seine Forderungen aus einer Weiterveräußerung
von Vorbehaltsware bereits jetzt an uns ab, und zwar
gleich, ob die Vorbehaltsware an einen oder an mehrere
Abnehmer veräußert wird. Der Verwender ist verpflichtet,
die ihm zustehenden Sicherheiten insoweit - ggf. auch
teilweise - freizugeben, als ihr Gesamtverkaufswert
die Summe aller noch offenen Forderungen um mehr als
20 % übersteigt.
7. Der Käufer ist berechtigt, die abgetretenen Forderungen
aus der Weiterveräußerung bis zu unserem jederzeit
möglichen Widerruf einzuziehen. Von unserem Widerrufsrecht
werden wir nur in den in Ziff. II. 6 genannten Fällen
Gebrauch machen. Soweit unsere Forderungen fällig
sind, ist der Käufer verpflichtet, die eingezogenen
Beträge unverzüglich an uns abzuführen. Zur Abtretung
der Forderung ist der Käufer in keinem Fall berechtigt.
8. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet
- sofern wir seinen Abnehmer nicht selbst unterrichten
-, dem Abnehmer die Abtretung an uns unverzüglich
bekannt zu geben und uns die Benachrichtigung nachzuweisen
sowie die zur Einziehung der abgetretenen Forderung
notwendigen Auskünfte und Unterlagen mit dieser Benachrichtigung
zu übersenden.
IV. Lieferzeit
1. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag unserer Auftragsbestätigung,
jedoch nicht vor völliger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten
(Lieferzeit, Lieferort, Frachtversicherung, Zahlungsweise
u.a.). Von GROUP FITNESS in Aussicht gestellte Fristen
und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten
stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich
eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder
vereinbart ist. Sofern Versendung vereinbart wurde,
beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf
den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer
oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.
2. Die vereinbarte Lieferfrist verlängert sich - unbeschadet
unserer Rechte aus Verzug des Käufers - um den Zeitraum,
um den der Käufer mit seinen Verpflichtungen aus diesem
oder einem anderen Abschluss im Verzug ist. Dies gilt
sinngemäß, wenn ein Liefertermin vereinbart ist.
3. Falls wir selbst in Verzug geraten, muss - soweit
gesetzlich vorgesehen - der Käufer uns eine angemessene
Nachfrist setzen. Nach Ablauf dieser Nachfrist kann
er vom Abschluss zurücktreten, wenn die Waren ihm
bis zu diesem Zeitpunkt nicht als versandbereit gemeldet
wurden.
4. GROUP FITNESS ist zu Teillieferungen berechtigt,
wenn
- die Teillieferung für den Auftraggeber im Rahmen
des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist,
- die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt
ist oder
dem Auftraggeber hierdurch kein erheblicher Mehraufwand
oder zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn, der
Verkäufer erklärt sich zur Übernahme dieser Kosten
bereit).
5. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die
Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen
Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht
erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Der höheren
Gewalt stehen Streiks, Aussperrung und sonstige Umstände
gleich, die uns die Lieferung wesentlich erschweren
oder sonst unmöglich machen (z.B. Betriebsstörungen
aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung,
Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen,
Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen,
Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen
behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen
oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige
Belieferung durch Lieferanten), und zwar gleich, ob
sie bei uns oder einem Unterlieferer eintreten und
wer die Ereignisse zu vertreten hat. Der Käufer kann
von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten
oder innerhalb angemessener Frist liefern wollen.
Erklären wir uns nicht, kann der Käufer zurücktreten.
V. Abnahme und Prüfung durch Unternehmer
1. Mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer,
spätestens jedoch mit dem Verlassen des Werks oder
des Lagers, geht jede Gefahr auf den Käufer über
2. Zum Abschluss einer Transportversicherung sind
wir nur auf ausdrückliches Verlangen des Käufers verpflichtet.
Die Kosten trägt der Käufer.
3. Lagerkosten nach Gefahrübergang trägt der Auftraggeber.
Bei Lagerung durch den Verkäufer betragen die Lagerkosten
0,25% des Rechnungsbetrages der zu lagernden Liefergegenstände
pro abgelaufene Woche. Die Geltendmachung und der
Nachweis weiterer oder geringerer Lagerkosten bleiben
vorbehalten.
4. Soweit eine Abnahme stattzufinden hat, gilt die
Kaufsache als abgenommen, wenn
- die Lieferung und, sofern der Verkäufer auch die
Installation schuldet, die Installation abgeschlossen
ist,
- der Verkäufer dies dem Auftraggeber unter Hinweis
auf die Abnahmefiktion nach diesem V.4. mitgeteilt
und ihn zur Abnahme aufgefordert hat,
- seit der Lieferung oder Installation zwölf Werktage
vergangen sind oder der Auftraggeber mit der Nutzung
der Kaufsache begonnen hat (z.B. die gelieferte Anlage
in Betrieb genommen hat) und in diesem Fall seit Lieferung
oder Installation sechs Werktage vergangen sind, und
- der Auftraggeber die Abnahme innerhalb dieses Zeitraums
aus einem anderen Grund als wegen eines dem Verkäufer
angezeigten Mangels, der die Nutzung der Kaufsache
unmöglich macht oder wesentlich beeinträchtigt, unterlassen
hat.
VI. Sachmängelhaftung und sonstige Haftung gegenüber
Unternehmern
1. Mängelrügen hat der Käufer innerhalb von 3 Tagen
nach Eingang der Ware am Bestimmungsort bei uns eingehend
schriftlich geltend zu machen. Rügen werden nur berücksichtigt,
wenn sich die Ware noch im Zustand der Anlieferung
befindet; ausgenommen sind notwendige Untersuchungsmaßnahmen.
2. Eine Rücksendung der beanstandeten Ware ist nur
mit unserem Einverständnis zulässig. Die Frachtkosten
sind vom Käufer vorzulegen. Eine Erstattung findet
nur im Fall einer berechtigten Mängelrüge statt.
3. Alle diejenigen Teile oder Leistungen sind nach
unserer Wahl unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern
oder neu zu erbringen, die innerhalb der Verjährungsfrist
einen Sachmangel aufweisen.
4. Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten.
5. Gesetzliche Rückgriffsansprüche des Käufers gegen
die GROUP FITNESS GmbH bestehen nur insoweit, als
der Käufer mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen
Mangelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen
hat.
6. Schadensersatzansprüche des Käufers, gleich aus
welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen der Verletzung
von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter
Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit
z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des
Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zwingend
gehaftet wird. Der Schadensersatz für die Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den
vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt,
soweit nicht Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit vorliegt
oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit gehaftet wird.
VII. Abnahme, Sachmängelhaftung und sonstige Haftung
gegenüber Verbrauchern
1. Eintritt und Rechtsfolgen der Sachmängelhaftung
bestimmen sich ausschließlich nach den einschlägigen
gesetzlichen Regelungen, soweit im Folgenden nichts
anderes geregelt ist.
2. Die Haftung des Verkäufers für Sachmängel gebrauchter
Waren wird auf ein Jahr beschränkt
3. Nimmt der Käufer eine mangelhafte Sache an, obwohl
er den Mangel kennt, so stehen ihm die Sachmängelansprüche
nur zu, wenn er sich seine Rechte wegen des Mangels
bei der Annahme der Sache vorbehält.
4. Mängelrügen bezüglich offensichtlicher Mängel hat
der Käufer innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der
Ware schriftlich geltend zu machen. Zur Fristwahrung
genügt die Absendung der Rüge innerhalb dieser Frist.
Rügen werden nur berücksichtigt, wenn sich die Ware
noch im Zustand der Anlieferung befindet; ausgenommen
sind notwendige Untersuchungsmaßnahmen.
5. Eine Rücksendung der beanstandeten Ware im Gewährleistungsfall
ist nur mit unserem Einverständnis zulässig. Die Frachtkosten
sind vom Käufer vorzulegen. Eine Erstattung findet
nur im Fall einer berechtigten Mängelrüge statt.
6. Für Schadensersatzansprüche gilt eine einjährige
Verjährungsfrist ab Lieferung der Kaufsache.
7. Der Verwender übernimmt keine Garantie für das
Beschaffungsrisiko.
VIII. Erfüllungsort, Gerichtsstand gegenüber Unternehmern
Erfüllungsort für beide Vertragsteile ist Nürnberg.
Gerichtsstand - auch im Wechsel und Scheckprozess
- ist Nürnberg. Die GROUP FITNESS GmbH ist berechtigt
am allgemeinen Gerichtsstand des Beklagten, insbesondere
im Ausland, zu verklagen.
IX. Schlussbestimmungen
1. Auch bei Lieferungen ins Ausland gilt ausschließlich
deutsches Recht und deutsches Urheberrecht unter Ausschluss
von Kollisionsrecht. Die Gültigkeit des UN-Kaufrechtes
wird ausgeschlossen.
2. Bei Export unserer Waren durch unsere Abnehmer
in Gebiete außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
übernehmen wir keine Haftung, falls durch unsere Erzeugnisse
Schutzrechte Dritter verletzt werden. Der Käufer ist
zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der von uns
durch die Ausfuhr von Waren verursacht wird, die von
uns nicht ausdrücklich zum Export geliefert werden.
3. Sollten diese Bestimmungen teilweise rechtsunwirksam
oder lückenhaft sein, so soll hierdurch die Gültigkeit
der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden.
X. Marken- und Urheberrechte
1. Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass die von der
GROUP FITNESS GmbH vertriebenen Produkte und Dienstleistungen
marken- und urheberrechtlich geschützt sind.
2. Sämtliche Verstöße gegen gewerbliche Schutzrechte
jeglicher Art werden zivil- und strafrechtlich verfolgt.
The GROUP FITNESS GmbH
Happurger Strasse 88
90482 Nürnberg - Germany
Tel.: +49 (0)911 54 44 516
Fax: +49 (0)911 54 44 529
Mail: info@group-fitness.org
Handelsregistereintragung:
Registergericht Nürnberg HRB Nr.: 25425
Geschäftsführer: Andreas Fischer, Thomas Fischer
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